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Radler irrt über Vorfahrtsregelung - verletzt

Ein 77-jähriger Olchinger war am Dienstag gegen 11:15 Uhr mit seinem Fahrrad an der Johann-G.-Gutenberg-Straße unterwegs. Verbotswidrig befuhr er hier den Gehweg. Ein 43-jähriger Fürstenfeldbrucker wollte mit seinem Pkw von der durch Verkehrszeichen untergeordneten Gottlieb-Daimler-Straße nach rechts in die J.-G.-Gutenberg-Straße einbiegen und über sah den querenden Rentner.
Es kam zum Zusammenstoß, wobei der 77-jährige zu Sturz kam und durch Schürfwunden und Prellungen verletzt wurde. Er kam zur Beobachtung ins Krankenhaus nach Fürstenfeldbruck.

Dem 43-jährigen wird nun eine fahrlässige Körperverletzung gegenüber dem 77-jährigen vorgeworfen, den Unfall verursacht aber hat durch sein Fehlverhalten der Radfahrer. Zum einen hatte er als Radfahrer verbotswidrig einen Gehweg benutzt - dies ist ohne Zusatzzeichen nur Kindern bis 8 Jahren vorgeschrieben und bis 10 Jahren erlaubt - zum anderen hätte er auch als Fußgänger auf dem Gehweg eine Wartepflicht gegenüber dem einbiegenden Pkw gehabt, da die Vorfahrtsregelung nur für den Verkehr auf der Fahrbahn gilt!

Polizei Olching | Bei uns veröffentlicht am 27.04.2011


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