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"Mobil im Alter –Radfahren in der Stadt"
Unter diesem Motto referierte Polizeihauptkommissar Bieniek - der neben seiner Tätigkeit bei der Polizei Olching auch Verkehrsreferent der Stadt Olching ist - bei den BRK Aktiv Senioren in Olching.
Dabei ging es sowohl um die neue Fahrradgeneration, die sogenannten „Pedelecs“ (Pedal Electric Cycle) als auch um das verkehrsrechtlich richtige Verhalten von Radfahrern.
Um die verschiedenen Arten der mit Elektromotor unterstützten Fahrräder zu unterscheiden und ihre Ausstattung und Benutzung vorzustellen, holte sich PHK Bieniek kompetente Hilfe durch eine Eichenauer Fachmann.
An den mitgebrachten Fahrrädern konnte man feststellen, ob es sich noch um ein Fahrrad oder schon um ein Kraftrad handelt. Denn es gibt eine genaue Definition laut EG Richtlinie was ein Fahrrad ist : „Jedes Fahrzeug mit wenigsten zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen, insbesondere mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird“.
So ist jedes Fahrrad das ohne Treten durch einen Motor selbständig fährt als Kraftrad einzustufen. Dies hat dann zur Folge, dass man möglicherweise zum Führen eine Mofaprüfbescheinigung, eine Betriebserlaubnis, Versicherungskennzeichen und Haftpflichtversicherung benötigt.
Nur bei einem unterstützenden Motor dessen Leistung 250 W nicht übersteigt und der sich automatisch beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h abschaltet, oder wenn der Fahrer das Treten einstellt, zählt zu den Fahrrädern.
Daher ist beim Kauf unbedingte fachliche Beratung von Nöten, da auch Rahmengrößen u.a. dringend beachtet werden sollten!
Alles in Allem konnten sich die Senioren über einige interessante Neuheiten zum Fortbewegungsmittel Fahrrad mit Motorunterstützung informieren.
PHK Bieniek ging noch kurz auf die Radwegebenutzungspflicht ein, welche durch die Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) und Zeichen 241 (getrennter Fuß- und Radweg) beschildert ist. Diese dürfen eben nur dort angeordnet werden, wo auf Grund der örtlichen Verhältnissen eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt. Rechtsgüter sind sowohl Leben und Gesundheit wie auch bedeutende Sachwerte, die gefährdet sein können.
Viele Gehwege sind bei ausreichender Breite, daher mit Zeichen 239 (Fußgänger mit Zusatzeichen "Radfahrer frei") gekennzeichnet. In diesen Fällen kann der Radfahrer selbst entscheiden, ob er auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg fährt. Wenn er allerdings den Gehsteig benutzt, hat er besondere Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen und muss nach jetziger Gesetzeslage auch Schritttempo fahren, um Gefahrensituationen zu vermeiden.
Polizei Olching | Bei uns veröffentlicht am 03.11.2011
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