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Alter schützt offenbar vor Übermut nicht - 72-jähriger Fußgänger und dessen Ehefrau bewerfen Autobahn mit Feuerwerksböllern
Absolut uneinsichtig zeigte sich ein 72-jähriger Mann und dessen 39-jährige Ehefrau eine halbe Stunde nach dem Jahreswechsel gegenüber Polizeibeamten der Autobahnpolizei Fürstenfeldbruck. Die Eheleute aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck waren von den Beamten auf einer Brücke im Ortsbereich Olching, Lkrs. Fürstenfeldbruck gesichtet worden, wie sie von dort mehrere Feuerwerksböller auf die Hauptfahrbahn der BAB A 8 München Richtung Stuttgart warfen, damit diese dort explodieren konnten. Glücklicherweise wurden durch diese Handlung weder Autofahrer getroffen, gefährdet noch geschädigt, da dass Verkehrsaufkommen zum Tatzeitpunkt sehr gering war. Man kann sich aber bildlich vorstellen, was auf diesem an für sich sehr stark und schnell befahrenen Autobahnabschnitt ein solcher gefährlicher Eingriff für Folgen haben könnte. Aus diesem Grund wurden von den Eheleuten die Personalien festgestellt und ein Platzverweis ausgesprochen, die Böller hatten beide schon restlos verpulvert. Von den Polizeibeamten konnten auf der Fahrbahn aber die Reste von mindestens 5 größeren Knallkörpern eingesammelt werden.
Den Vorfall könnte man aus polizeilicher Sicht eigentlich als typischen jugendlichen Leichtsinn einordnen, wenn da nicht das tatsächlich feststehende Alter des Täterehepaares wäre. Und Jugendliche, zumindest sehr viele, zeigen sich dann auch oft einsichtig und sehen ein, dass sie hier einen gehörigen Blödsinn veranstaltet haben. Ganz im Gegenteil dazu der 72-jährige, er beschimpfte die verduzten Polizisten mit den Wörtern: "Fangt lieber die Mörder sowie andere Verbrecher und belästigt mich nicht mit so einer Lappalie".
So wie den 72-jährigen offenbar das Alter nicht vor Übermut schützt, bleibt ihm aber trotz seiner persönlichen Ansicht der Dinge nicht erspart dass gegen ihn und seine Frau jetzt wegen Verdacht eines Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt wird, ihnen drohen deswegen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Und hätte der beschriebene Vorfall ein Unglück ausgelöst, was ja Gott sei Dank nicht der Fall war, dann wären wenigstens bestimmt die Beschimpfungen gegenüber den Polizeibeamten ausgeblieben: Dann nämlich hätte sich der vorbeschriebene Tatbestand und der 72-jährige zum Verbrecher qualifiziert und die Polizei ja dann in seinem Sinne gehandelt, solche zu fangen.
Verkehrspolizei FFB | Bei uns veröffentlicht am 02.01.2008
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